Seit 1992 müssen sämtliche Betriebe welche Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellen, lagern, transportieren oder in Verkehr bringen über ein Selbstkontrollkonzept verfügen, umsetzen und sich bei der zuständigen kantonalen Behörde anmelden. Eine Risikobewertung inklusive präventiver Regulierungsmassnahmen sind seit dem Jahr 2001 gesetzlich vorgeschrieben.
Lebensmittelgesetz (LMG) SR 817.0, Art. 26 Selbstkontrolle «Wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt, ein-, aus- oder durchführt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Er oder sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet.»
Lebensmittelgesetz (LMG), Art. 27 Sicherstellung des Gesundheitsschutzes «Wer feststellt, dass von ihm oder ihr in Verkehr gebrachte Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände die Gesundheit gefährden können, muss sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht geschädigt werden.
Ihr Betrieb
Ein wirkungsvolles und dennoch schlankes Selbstkontrollkonzept hilft nicht nur sichere Lebensmittel zu produzieren, sondern senkt auch ihre betriebswirtschaftlichen Risiken. Wir helfen Ihnen dabei dieses wissenschaftsbasiert und pragmatisch zu erarbeiten. Ihre Crew und der Betrieb soll gestärkt werden und Sie erfüllen damit die gesetzlichen Mindestanforderungen, welche regelmässig von kantonalen Vollzugsbehörden geprüft werden. Im Teil HACCP Konzept werden lebensmittelsicherheitsrelevante Risiken bewertet und Massnahmen zu deren Regulierung definiert.
Weg zur Selbstkontrolle
Schritt 1: Anmeldung ihrer Tätigkeit im Lebensmittelbereich bei den kantonalen Vollzugsbehörden. Melden Sie sich dafür mit dem dafür vorgesehenen Formular beim zuständigen Amt ihres Wohn- oder Geschäftssitz Kantons. Jeder Betrieb verfügt über eine verantwortliche Person für die Produktesicherheit. Ist keine entsprechende Person gemeldet ist die Unternehmensleitung verantwortlich. (LGV) SR 817.02, Art. 73
Schritt 2: Massnahmen zur Sicherstellung der guten Hygienepraxis.
Geeignete Infrastruktur, Umgebung und Gebrauchsgegenstände
Personalhygiene
Reinigungsanweisungen und Aufzeichnung
Abfall- und Abwassermanagement
Schulungen des Personals
Prüfplan
Warenanlieferung
Rezepturen und Prozessdokumentation
Vorgaben für Lagerung und Transport
Kennzeichnung von Rohstoffen, Zwischenprodukten, und Halbfabrikaten
Deklaration der Enprodukte
Zonenkonzept
Schädlingsmonitoring
Unterhalt- und Schmierplan
Zitat: "Die gute Hygienepraxis bei Lebensmitteln umfasst alle Massnahmen, die eine Beeinträchtigung von Rohstoffen, Zwischenprodukten und Halbfabrikaten sowie Endprodukten ausschliessen. Sie richtet sich nach den international gültigen Standards des Codex Alimentarius." (LGV) SR 817.02, Art. 76
Damit sichersgestellt ist, dass aus Rohstoffen und Halbfabrikaten Produkte entstehen welche sicher und nicht täuschend sind basieren oder orientieren sich angewandte Verfahren an brachenüblichen Vorgaben, der sogeannanten guten Herstellungspraxis (LGV) SR 817.02, Art. 77
Schritt 3: Erstellung des HACCP Konzepts zur Regulierung der Risiken aus Produkten, Prozessen, Rohstoffen, Betriebsmitteln und der Verpackung. Das Vorgehen ist im Codex Alimentarius in 12 Schritten eingehend beschrieben und richtet sich nach internationalen Standards der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) und der World Health Organisation (WHO).
1. Zusammenstellen des HACCP Teams
2. Produkt beschreiben
3. Produkteverwendung beschreiben
4. Fliessschema erstellen
5. Überprüfung des Fliessschemas vor Ort
6. Auflistung aller potentiellen Gefahren und Durchführung einer Risikoanalyse zur Identifikation der signifikaten Gefahren
7. Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte
8. Bestimmen und Validierung der Grenzwerte
9. Bestimmen der Überwachungsmassnahmen
10. Bestimmen der Korrekturmassnahmen
11. Validierung des HACCP und Einrichten der Verifikation
12. Etablierung der Dokumentation (effizient und vollständig)
Schritt 4: Erstellung eines Prüfplans zur Verifkation der verwendeten Rohstoffe, der Sicherstellung der Prozesssicherheit und der Qualität der Endprodukte.
Schritt 5: Erstellung eines Rücknahme und Rückrufkonzepts, Massnahmen zu Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
Schritt 6: Erstellung von Rezepturen und weiterer Prozessdokumentation zur Sicherstellung der Prozessbeherrschung und Dokumentation
Dienstleistungen
Unsere Unterstützung gestaltet sich nach Kundenbedürfnissen. Kleinstbetrieb und Startups vertrauen uns ebenso wie Institutionen und Grossbetriebe. Mit einem Erfahrungsschatz in der gesamten Lebensmittel- und Getränkebranche dürfen wir auf weitreichende Expertisen zurückgreifen. Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme.